Baugebiet WA "Motzing Mitte"
- Bauplatzbewerbungen möglich bis 11.03.2022 -
>>> Bebauungs- und Grünordnungsplan <<<
>>> Begründung zum Bebauungs- und Grünordnungsplan <<<
>>> Deckblatt Nr. 1 Begründung <<<
Ausweisung | Bebauungsplan "Motzing Mitte" |
Lage |
Das Plangebiet liegt nördlich der Schulstraße und der Niedermotzinger Straße und bildet den Übergangbereich vom nördlichen Ortsrand Niedermotzing zum südöstlichen Ortsrand von Obermotzing. |
Erschließung | |
Zahl der Grundstücke | 35 Bauparzellen |
Die Baugrundstücke (ausgenommen: P20, P21, P22, P23) können zu folgenden Konditionen von der Gemeinde erworben werden: |
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Grundstücksverkaufspreis + Ablösebetrag auf den Erschließungsbeitrag | 125,00 €/m² |
zzgl. Entwässerungsbeitrag | ca. 8,00 €/m² |
Gesamt | ca. 133 €/m² |
Die Grunderwerbsnebenkosten (Grundbucheintrag, Grunderwerbsteuer, Notargebühren) sowie die Kosten für den Strom-, Frischwasser- und Telekommunikationsanschluss sind im Kaufpreis nicht enthalten.
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Die Baufrist/Bauverpflichtung im Baugebiet WA „Motzing-Mitte“ beträgt sechs Jahre. d.h. der Käufer verpflichtet sich, innerhalb von sechs Jahren, gerechnet vom Tag der Beurkundung an, auf dem Vertragsgrundstück ein bezugsfertiges Wohngebäude zu errichten. |
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Die vorläufigen Parzellengrößen sowie die Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung können dem rechtskräftigen Bebauungs- mit Grünordnungsplan WA „Motzing-Mitte“ (inkl. Deckblatt Nr. 1) entnommen werden. |
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